A Anwendungsbereich, Geltung, Bekanntmachung

Diese AGB regeln unsere Rechtsbeziehungen zu Kunden, sofern sie Unternehmer sind, gelten jedoch nicht für Verbraucherverträge.

Im Rechtsverkehr gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Besteller und Kunden anerkennen diese AGB vollinhaltlich, sofern ihnen nicht binnen 14 Tagen nach Zugang widersprochen wird, und zwar auch im Rahmen vorvertraglicher Beziehungen. Bereits abgeschlossene Angebote, Lieferzusagen und/oder Verträge bleiben bis zur Anerkennung dieser AGB schwebend unwirksam und begründen keinerlei Rechte.

Unsere AGB werden den Vertragspartnern mit dem ersten Angebot in Druckform bekannt gegeben.

 

B Preise, Mengen, Beschaffenheit, Lieferung, Bezahlung, Mängelrügen

1.
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Beschaffenheit und Lieferfristen stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als geschlossen. Hiervon abweichende Bezugsbedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bei allen Aufträgen behalten wir uns Teillieferungen sowie 10%ige Mehr- oder Minderlieferungen vor.

Die Preise gelten generell ab D-83533 Edling. Frei-Haus-Lieferung bereits ab € 500,- (Großhandel € 750,00) Netto-Auftragswert. Inselfracht wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Preise beinhalten keine Entsorgungskosten und verstehen sich einschließlich Transportverpackung. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Bei Verkäufen von Maschinen ist durch den Käufer eine Anzahlung von 50 % bei Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung fällig.

Bei Erstbestellungen behalten wir uns vor, Vorauskasse oder Lieferung per Barnachnahme zu verlangen. Muster und Proben gelten als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringe Abweichungen hiervon oder Farbschwankungen berechtigen nicht zur Mängeleinrede.

2.
Die Zahlung hat spätestens 30 Tage nach Warenerhalt zu erfolgen; Zahlungen binnen 10 Tagen nach Warenerhalt werden mit 2 % skontiert. Maschinenkäufe werden nicht skontiert.

Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, sodann auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers sind unwirksam.

3.
Wird eine vereinbarte Lieferfrist von uns überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf von einer von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen vom Vertrage zurücktreten oder mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.
Mängel sind uns nach Eingang der Ware beim Käufer oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle schriftlich anzuzeigen und zwar

a) wegen offenkundiger Mängel binnen vierzehn Tagen

b) wegen versteckter Mängel binnen vierzehn Tagen nach Entdeckung, spätestens binnen sechs Monaten nach Erhalt der Ware. Unterliegt der Käufer den Bestimmungen des HGB, findet hinsichtlich einer Mängelrüge ausschließlich der dortige § 377 Anwendung.

Mängel, die durch Reiß-, Näh-, Schweiß- oder Füllproben festgestellt werden, gelten als nicht versteckt.

Rücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist oder zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.

Eine Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn Ware zweiter Wahl oder Sonderposten bestellt wurden.

C Erweiterter Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

1.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Insofern gilt der Eigentumsvorbehalt nach § 449 BGB.

2.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, nach erfolgloser 2. Mahnung gemäß § 323 BGB den Rücktritt vom Vertrage zu erklären.

3.
Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gestandenen, von uns gelieferten Ware durch den Käufer an einen Dritten gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt dergestalt, dass der Käufer dem Dritten den Eigentumsvorbehalt mitteilt und in Höhe unserer Forderung seinen Kaufpreisanspruch gegenüber dem Dritten an uns abtritt (Vorausabtretung gemäß § 398 BGB). Die MOBA-PLAST GmbH nimmt diese Abtretung an.

D Schlussbestimmungen: Gerichtsstand, salvatorische Klausel

1.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Vertragsparteien D-83533 Edling, soweit an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Etwaige anderslautende Regelungen des Käufers gelten nicht.

2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.                                                                  

Stand: Januar 2024

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